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Elternbeitragszuschuss Kindergarten:

Mit dem monatlichen Elternbeitragszuschuss von derzeit 100 Euro durch das bayerische Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales sollen (seit dem 01.04.2019) alle Eltern mit Kindern von 3 bis 6 Jahren finanziell entlastet werden. Die Förderung gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Die Förderung wird bis zur Einschulung gezahlt. Wenn die Kindergartengebühren geringer als der Zuschuss in Höhe von 100 Euro sind, verbleibt der restliche Betrag bei uns. Diesen Verwenden wir dazu, die Betreuungsqualität weiter auf diesem hohen Niveau zu halten.

Kindergartenbeitrag:

bis 4 Std.4 - 5 Std.5 - 6 Std.6 - 7 Std.7 - 8 Std.8 - 9 Std.9 - 10 Std.
40 € 45 € 50 € 55 € 60 € 65 € 70 €

 

Krippengeldzuschuss:

Sie können auf eigenen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Krippengeldzuschuss in Höhe von maximal 100 Euro monatlich beantragen. Sie erhalten den Krippengeldzuschuss frühestens ab dem darauffolgenden Monat, in dem ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Der Krippengeldzuschuss wird bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem ihr Kind 3 Jahre alt wird, und damit in den Geltungsbereich des Elternbeitragszuschuss fällt, gewährt.

Krippenbeitrag:

 3 - 4 Std.4 - 5 Std.5 - 6 Std.6 - 7 Std.7 - 8 Std.8 - 9 Std.9 - 10 Std.
3 Tage 70 € 80 € 90 € 100 € 110 € 120 € 130 €
4 Tage 90 € 100 € 110 € 120 € 130 € 140 € 150 €
5 Tage 108 € 120 € 132 € 144 € 156 € 168 € 180 €
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